Frequently Asked Questions
Körperpsychotherapie
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen vor einer ersten Sitzung der energetischen Körperpsychotherapie
Energetische Körperpsychotherapie als
Heilpraktiker für Psychotherapie
Übernimmt die Krankenkasse Kosten der Therapie und bei welchen Diagnose?
Grundsätzlich gibt es keine Übernahmepflicht der Therapiekosten von gesetzlichen Krankenkassen und es ist Aufgabe des Klienten sich um die Erstattung zu kümmern. Zwei Wege, wie Therapiekosten zum Teil übernommen werden, möchte ich hier skizzieren: 1. Mit einer privaten Krankenkasse, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen und 2. mit einer Übergangstherapie. Zu 1.: Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen in einigen Fällen die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn der Versicherungsvertrag vom Patienten entsprechend abgeschlossen wurde. Häufig wird von den privaten Kassen allerdings nur der sog. „große“ Heilpraktiker als Behandler akzeptiert, obwohl dieser in der Regel nur körperliche Krankheiten behandelt und betreffend Psychotherapie meist keine speziellen Kenntnisse hat. Meine Aufgabe ist es, die Rechnung so zu stellen, dass die Therapiekosten auch übernommen werden. Sprechen Sie mich gerne an. Zu2.: Manche private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen (betreffend den HP-Psych – auch wenn kein Rechtsanspruch besteht) in Einzelfällen auf Anfrage einige Therapiekosten, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit erforderlich ist, bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden ist = Übergangstherapie. Folgende Schritte sind relevat: 0. Der Antrag muss vor dem Beginn der Therapie erfolgen und es muss nachgewiesen werden, dass es eine mehrmonatige Wartezeit auf einen Therapieplatz gibt. Dann erst können Sie von Ihrer Krankenkasse beantragen einen psychologischen Behandler, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat, aber keine Kassenzulassung besitzt, zur Hilfe zu ziehen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychologen oder -therapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei. Obwohl die notwendige Vorgehensweise hier klar aufgezeigt worden ist, erfahren wir gerade in letzter Zeit häufiger, dass Patienten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an die gesetzlichen Krankenkassen haben. Hier können wir die Patienten hilfreich unterstützen, indem wir sie über folgende Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile aufklären: Grundlegend sind die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97). Von den obersten Sozialrichtern wurden damals die Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist. 1. Notwendigkeitsbescheinigung Der Antrag des Versicherten auf die Durchführung einer Psychotherapie muss durch einen zur Vertragsbehandlung berechtigten Behandler (z. B. durch einen Facharzt) befürwortet werden. Darauf muss die Diagnose vermerkt sein (entspr. dem ICD-10) mit dem Hinweis, dass es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt, die der Behandlung bedarf. 2. Psychotherapieverfahren Auch für Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur Psychotherapieverfahren zur Anwendung kommen, die prinzipiell zugelassen sind, konkret: nur psychoanalytische, tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Verfahren. Die Durchführung anderer Verfahren kann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei seiner Prüfung des Erstattungsantrags ablehnen. Es ist jedoch nicht Aufgabe des MDK, die generelle Qualifikation des Behandlers zu prüfen und – was neuerdings hier und da geschehen sein soll – Heilpraktiker für Psychotherapie generell auszuschließen und nur noch approbierte Therapeuten (ohne eigenen Kassensitz) für die Kostenerstattung zuzulassen. 3. Mangelnde Verfügbarkeit Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur vergütet werden, wenn ein zugelassener Kassentherapeut nicht zur Verfügung steht. Hier dürfen die Krankenkassen nicht einfach auf Listen von Vertragsbehandlern verweisen. Vielmehr ergibt sich für den Patienten dann ein Anspruch auf außervertragliche Behandlung und Kostenerstattung, wenn er nachweist, dass der nachgefragte Behandlungsplatz nicht zur Verfügung steht. Mehr als drei vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen und menschlichen Gründen (im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung) nicht zumutbar! 4. Zumutbare Wartezeiten Nach dem o.g. Vergleichsurteil des BSG ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Behandler zu suchen! – Nun behaupten die Krankenkassen gerne, es gebe ausreichend Behandlungsplätze, man müsse eben nur etwas warten, Wartezeiten seien halt üblich. Hier hat aber das BSG klar festgestellt: Psychotherapie ist häufig eine schnell erforderliche Intervention, so dass behandlungsbedürftige seelische Erkrankungen in aller Regel unverzüglich zu behandeln sind. Deshalb sind Wartefristen länger als sechs Wochen bei Kindern und Jugendlichen und von maximal drei Monaten bei Erwachsenen als unzumutbar abzulehnen! 5. Bescheinigung des Heilpraktikers (Psychotherapie) In der Praxis hat es sich bewährt, wenn der Patient seinen formlosen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie ergänzt durch die schon erwähnte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, eine Zusammenstellung seiner vergeblichen Bemühungen bei Vertragsbehandlern sowie eine Bescheinigung von uns, in der wir als Behandler bestätigen, dass die therapeutische Behandlung der psychischen Erkrankung oder Störung mit Krankheitswert in dieser Praxis sofort begonnen werden kann und dass mit einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) gearbeitet werden wird. Dazu sollten dann nähere Angaben über Art und Umfang der geplanten Behandlung, die veranschlagte Zahl der Sitzungen sowie das Honorar pro Sitzung erfolgen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Antrag des Patienten zu entscheiden, wobei gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann. Quelle: www.vpf.de
Wie lange dauert eine Therapie?
Wie lange eine Therapie dauert, ist sehr individuell. Nach meiner Erfahrung braucht es 3-4 Sessions in zeitlicher Nähe bis das Nervensystem so entspannt ist, dass neue Erfahrungen ankommen und weitere 2-3 Sitzungen mit größerem zeitlichen Abstand, um das Gelernte in den Alltag zu integrieren.
Kann ich mit einer Überweisung zu Ihnen kommen?
Mein Angebot als Heilpraktiker für Psychotherapie richtet sich hauptsächlich an Selbstzahler. Daher kann ich mit einer Überweisung erst einmal nichts anfangen. Es gibt jedoch zwei Wege, um eventuell von Krankenkassen einen Teil der Therapie bezahlt zu bekommen. Siehe die Frage "Übernimmt die Krankenkasse Kosten der Therapie und bei welchen Diagnosen?“
Bieten Sie auch Online-Sessions an?
Es ist möglich mit mir auch online Sitzungen zu vereinbaren. Ganz besonders, wenn Sie eine energetische Behandlung wünschen, ist Online via Zoom ein gut geeigneter Ort.
Je nachdem in welcher Phase der Therapie Sie sich befinden, gibt es unterschiedliche Schwerpunkte. Häufig nehmen wir uns am Anfang viel Zeit, um die erlebten Themen in den Empfindungen und Gefühlen zu entdecken. Das heißt, dass Erzählungen und Empfindungen zusammen gebracht werden. Daraus ergibt sich meist ein guter Einstieg in ein belastetendes Thema, welches gerade im Vordergrund steht. Dieses wird dann durch weitere Interventionen wie, Körperarbeit, Psychodrama, Spiegeln, Energiearbeit, Trancetechniken und einige mehr bearbeitet. Zum Ende der Sitzung gibt es meist eine Integrations- und Entspannungszeit im Liegen. Auch gibt es die Möglichkeit abschließende Fragen zu klären. Lesen Sie auch gerne den Blog Artikel über den Ablauf einer Session.
Hat die Therapie Nebenwirkungen?
Die Körperpsychotherapie hat normalerweise eine Wirkung. Diese Wirkung sieht manchmal so aus, dass die Beziehungen zu anderen Menschen und der Kontakt zum eigenen Körper und den Gefühlen neu erlebt werden. Das kann sich komisch anfühlen, trägt aber in sich, dass alte Überlebensstrategien abgelegt werden. Auch kommt es häufiger vor, dass Klienten erschöpft sind nach einer Session und Zeit zur Integration brauchen. Pure Freude, liebevolle Begegnungen oder ein kribbelndes, lebendiges Körpergefühl können aber ebenfalls auftreten.
Bekomme ich Hilfe bei der Integration der Therapie in meinen Alltag?
Ja, die bekommen Sie und zwar in Form von Atem- und Körperübungen, die wir in den Sitzungen besprechen und in Form von ganz konkreten Schritten für den Alltag, die meist während einer Session deutlich hervorkommen.
Was ist der Unterschied zur Physiotherapie?
In der Physiotherapie werden Einschränkungen der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers behandelt. Es wird kein psychologischer Zusammenhang hergestellt. In der Körperpsychotherapie behandle ich psychische Leiden, die sich auch über den Körper äußern können.
Können Leiden dauerhaft geheilt werden?
Menschen, die in meine Körpertherapie kommen, wollen häufig ihr Symptom weg haben. Erst nach einiges Sitzungen wird deutlich, dass viel mehr hinter den Symptomen steckt und dass es dort einen spannenden Erkundungsraum gibt. Wird dieser verstanden, durchfühlt und integriert, kann sich das erlebte Leiden vollends wandeln. Eine Heilung ist aber grundsätzlich nicht garantiert, jedoch die Erkunden des dahinter liegenden Themas.
Ich habe Angst nach und während der Therapie in ein Loch zu fallen, betreust du mich da?
Grundsätzlich bin ich darin geschult dich in schwierigen Momenten zu halten und dich aus diesen Zuständen wieder herauszuholen. Was während der Sessions ganz direkt geschieht, läuft außerhalt der Therapie über Telefonate oder Sprachnachrichten. Somit betreuue ich - wenn notwenig - auch außerhalb der Sitzungen.
Ja, mit der Einverständiserklärung der Eltern. Mehr dazu gibt es im unteren Text auf der Seite Körperpsychotherapie zu lesen.
Muss ich Angst haben, dass unkontrollierte und unerträgliche Themen hochkommen?
Wir nähern uns über die Sitzungen hinweg im individuellen Tempo den tiefliegenden Leiden und gehen behutsam die unerträglichen Themen an. Immer mehr ist es dann möglich Gefühle, wie Angst zuzulassen ohne sich in ihnen zu verlieren. Sie werden ein natürlicher Teil des Leben und müssen nicht mehr befürchtet werden.
Was ist „energetische Arbeit“ und was ist Körperarbeit?
Nach meiner Auffassung gibt es unterschiedliche Ebenen der Wahrnehmung. Die feinste ist die energetische Ebene. Sie befindet sich außerhalb von Zeit und Raum. Hier steht die Intuition und das Gefühl im Vordergrund und leiten mich an, heilend auf den/die Klientin einzuwirken. Es ist eine sehr feine Ebene, die von einigen Klienten sehr geschätzt wird und sich erleichternd anfühlt. In der Körperarbeit bin ich viel dichter am Menschen dran. Ich halte, lege meine Hände auf, massiere und bringe die Energie direkt am Körper in Bewegung. Der Atem und die Stimme werden eingesetzt und unwillkürliche Regungen initiiert.
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